Chemischer Holzschutz dient dem Schutz von Holz und Holzprodukten vor Schäden durch holzzerstörende und holzverfärbende Organismen durch vorwiegend chemische Substanzen.
Chemische Holzschutzmaßnahmen sind erforderlich, wenn trotz Einhaltung aller baulichen Holzschutzmaßnahmen, Schäden an Holzbauteilen durch holzzerstörende Organismen zu erwarten sind.
Grundsätzlich gilt:
Chemischen Holzschutz nur dort anwenden, wo er unbedingt erforderlich ist
und nur so viel wie erforderlich.
Der chemische Holzschutz ersetzt nicht den baulichen Holzschutz,
der stets vorrangig zu realisieren ist!
Holz und Holzwerkstoffe ohne ausreichende Dauerhaftigkeit gegenüber schädigenden / wertmindernden Einflüssen können durch chemische Wirkstoffe geschützt werden.
Chemische Holzschutzmittel sind Zubereitungen mit bioziden Wirkstoffen gegen holzzerstörende Pilze oder Insekten sowie gegen holzverfärbende Organismen (Bläuepilze).
Zu unterscheiden sind:
Dass der Einsatz von Holzschutzmitteln, die darauf abgestimmt sind Organismen abzutöten, wohl überlegt und geplant sein muss, zeigte sich spätestens während der großen Holzschutzmittel-Prozesse in den 70er Jahren des letzten Jahrtausends: Durch den bis dato massiven Einsatz von chemischen Holzschutzmitteln kommt es bis heute immer wieder zu erheblichen Gesundheitsschäden.
Bitte beachten Sie:
Es gibt keine chemischen Holzschutzmittel, die bekämpfend gegen Holz zerstörende Pilze wirken! Lediglich ein Insektenbefall lässt sich chemisch bekämpfen. Dabei unterscheidet man zwischen Mitteln mit
einer schnellen, verzögerten oder langsamen Wirksamkeit.
Foto: © Ingenieurbüro Pia Haun - Trier
Foto: © Ingenieurbüro Pia Haun - Trier
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Bei einem Insektenbefall ist vorrangig zu prüfen, ob dieser noch aktiv ist! Sollte dies der Fall sein, kann auf den Einsatz von chemischen Mitteln komplett verzichtet und statt dessen der Befall durch das Heißluftverfahren abgetötet werden.
In der aktuellen DIN 68800 wird der Einsatz von chemischen Holzschutzmitteln drastisch eingeschränkt. Sie fordert, dass in Räumen, die als Aufenthalträume genutzt werden sollen, auf die Verwendung von vorbeugend wirkenden Holzschutzmitteln oder von mit vorbeugenden Holzschutzmitteln behandelte Bauteile verzichtet werden soll.
Chemische Holzschutzmittel unterliegen Anwendungsbeschränkungen. Diese sind dem jeweiligen Zulassungsbescheid bzw. technischen Merkblatt des Herstellers zu entnehmen. Holzschutzmittel für tragende und aussteifende Bauteile (z.B. Deckenbalken, Holzbrücken, Fachwerkwände) müssen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) aufweisen. Diese Holzschutzmittel sind nur für die gewerbliche Verwendung zugelassen und dürfen nur von Fachleuten verarbeitet werden, die im Holzschutz erfahren sind. Für jedes Mittel ist in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung festgelegt, in welchem Anwendungsbereich und mit welchem Einbringverfahren das Mittel verarbeitet werden darf.
Aus der bauaufsichtlichen Zulassung kann jedoch nicht gefolgert werden, dass bei der Herstellung, dem Transport und der Verarbeitung von Holzschutzmitteln keine Gefahren für die Gesundheit des
Menschen und die Umwelt auftreten.
Bitte beachten Sie:
Schützen Sie auch Ihre Gesundheit! Der nicht fachgerechte Einsatz von Holzschutzmitteln gefährdet nicht nur Ihre Gesundheit, sondern auch
die sonstiger Raumnutzer - und das über Jahrzehnte!
Praxiskommentar zu DIN 68800
Teile 1 bis 4
Holzbauer, Hersteller, aber auch Anwender von Holzschutzmitteln finden in diesem Praxiskommentar alle notwendigen Grundlagen für ihre tägliche
Arbeit...
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Buchhandel
ISBN 978-3-410-21202-7
In der DIN 68800 - Teil 3 sind Maßnahmen zum vorbeugenden Schutz von Holz und Holzwerkstoffen festgelegt. Sie gilt sowohl für tragende als auch nicht tragende Teile.
Holzschutzmittel haben entsprechend ihrer Wirksamkeit und ihres späteren Verwendungszwecks (Gefährdungsklasse) folgende Prüfprädikate:
Ein wirksamer vorbeugender chemischer Holzschutz setzt u.a. voraus, dass
DIN-Taschenbuch 132
Die 6. Auflage des DIN-Taschenbuchs 132 reflektiert den aktuellen Technikstand im Holzschutz.
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ISBN 978-3-410-22926-1
Der bekämpfende Holzschutz ist in der DIN 68800 - Teil 4
geregelt.
Sie gilt für einen Befall durch Holz zerstörende Pilze und Insekten bei tragenden und nicht tragenden Teilen aus Holz oder Holzwerkstoffen. Ihre Anwendung auf andere Bereiche wie Möbel,
Kunstgegenstände, Einbauten wird empfohlen.
Bei einem Befall durch den Echter Hausschwamm sind zudem Maßnahmen zur Behandlung des Mauerwerks festgeschrieben.
Es werden Regelsanierung für die Bekämpfung eines aktiven Insektenbefalls sowie bei einem Befall durch holzzerstörender Pilze beschrieben.
Bitte beachten Sie:
Es gibt keine chemischen Holzschutzmittel, die bekämpfend gegen Holz zerstörende Pilze wirken! Lediglich ein Insektenbefall lässt sich chemisch bekämpfen.
Rufen Sie uns gerne an unter (06588) 86490-09 oder senden Sie uns eine E-Mail.