Sanierungsarbeiten werden je nach zu erwartender Sporen- und Staubfreisetzung sowie der geschätzten Arbeitsdauer den Gefährdungsklassen 0 bis 3 zugeordnet. Hieraus ergeben sich die zu ergreifenden technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen. Grundsätzlich sind die Arbeiten so zu gestalten, dass die Sporen- und Staubkonzentration so gering wie möglich sind und eine Verschleppung vermieden wird.
aus: BGI 858
Bei der Festlegung von Maßnahmen bzgl. des Umgebungs- und Arbeitsschutzes profitieren meine Kunden von Zusatzqualifikationen als Sicherheitsingenieurin und Koordinatorin für Arbeiten im kontaminiertem Bereich gemäß BGR 128 sowie von meiner langjährigen praktischen Erfahrung.
Entsprechend der Gefähr-dungsklasse ist persönliche Schutzausrüstung zu ver- wenden. Da das Tragen von Atemschutz eine körüerliche Bleastung darstellt, sind arbeits-medizinische Vorsorgeuntersuchungen vorgeschrieben, um die körperliche Eignung von Atemschutzgeräteträgern festzustellen.
Rufen Sie uns gerne an unter (0651) 4 23 19 oder senden Sie uns eine E-Mail.