Die Baustellenverordnung sowohl an öffentliche Bauherren und private Bauherrn.
Dabei ist es unabhängig, ob es sich bei der Baumaßnahme um einen Neubau, Umbau, Instandhaltungsarbeiten oder Rückbau handelt.
Maßgebend ist die Anzahl der Arbeitnehmer (einschließlich
alle Subunternehmer). Dabei ist es nicht relevant, ob die unterschiedlichen Firmen gleichzeitig oder nacheinander auf der Baustelle tätig werden.
Wir prüfen gerne, ob Ihre Baumaßnahme unter die Baustellenverordnung fällt.
Achten Sie darauf, dass Ihr SiGeKo geeignet ist (siehe RAB 30), damit Sie im Falle eines Unfalls keine böse Überraschung erleben.
Aktivitäten nach der Baustellenverordnung |
Anlage 4 |
Baustellenbedingungen | Berück- sichtigung allg. Grundsätze nach § 4 ArbSchG bei der Planung |
Vorankün-digung | Koordi- nator |
SiGe- Plan |
Unterlage (§ 3 Abs. 2 Nr. 3) | |
Arbeitnehmer | Umfang und Art der Arbeiten | |||||
eines Arbeitgebers | kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage | ja | nein | nein | nein | nein |
eines Arbeitgebers | kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage und gefährliche Arbeiten | ja | nein | nein | nein | nein |
eines Arbeitgebers | größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage | ja | ja | nein | nein | nein |
eines Arbeitgebers | größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage und gefährliche Arbeiten | ja | ja | nein | nein | nein |
mehrerer Arbeitgeber | kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage | ja | nein | ja | nein | ja |
mehrerer Arbeitgeber | kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage jedoch gefährliche Arbeiten | ja | nein | ja | ja | ja |
mehrerer Arbeitgeber | größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage | ja | ja | ja | ja | ja |
mehrerer Arbeitgeber | größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage und gefährliche Arbeiten | ja | ja | ja | ja | ja |
Anmerkung: Der Einsatz von Nachunternehmen bedeutet das Vorhandensein von mehreren Arbeitgebern
Rufen Sie uns gerne an unter (0651) 4 23 19 oder senden Sie uns eine E-Mail.