Künstliche Mineralfasern (KMF)

Allgemeines:

Unter der Sammelbezeichnung Mineralwolle werden Dämmstoffe aus künstlichen Materialien zusammengefasst:

  • Mineralwolle (Glas-, Stein-, Schlackenwolle)
  • Textile Glasfasern
  • Hochtemperaturwollen (z. B. Aluminiumsilikatfasern, frühere Bezeichnung Keramikfasern)
  • Fasern für Spezialanwendungen (Glasmikrofasern)

Wesentliche Bestandteile von Mineralfaserdämmstoffen sind Glaswolle oder Steinwolle, die aus Glasrohstoffen oder Gesteinsmaterialien gefertigt werden. Als Bindemittel werden Kunstharze, die aus Phenol, Harnstoff, Formaldehyd hergestellt werden, eingesetzt.

 

Grundsätzlich unterscheidet man beim Umgang mit KMF "alte" Mineralwolle von "neuer" Mineralwolle:

Zwischen 1996 und 2000 wurden Künstliche Mineralfasern mit und ohne krebserzeugenden Fasern hergestellt und eingebaut. Mineralwolle, die vor 1996 produziert wurde  wird nach Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 905) in Kategorie 2 (K2) als krebserzeugend eingestuft.

 

Neue Mineralwolle erkennt man am RAL-Gütezeichen. Sie gilt nach der Gefahrstoffverordnung Anhang V als unbedenklich.

RAL Gütezeichen

 

Stoffliche Eigenschaften und Aussehen:

  • fest
  • faserförmig
  • nicht brennbar
  • sehr gute Wärme- und Lärmdämmung
  • verspinnbar (textile Glasfasern)
  • beständig gegen Hitze
  • relativ beständig gegen Wasser und Chemikalien
  • farblos, als Dämmmatte: u.a. gelb oder grau

 

Einsatzbereiche:

  • Wärmedämmung
  • Schallschutzisolierung
  • Dachraum
  • Trockenbauwände/ Leichtbauwände
  • Trittschalldämmung
  • abgehängte Decken/ Akustikdecken
  • Außenfassaden
  • Hochtemperaturbereich

 

Historie:

  • seit dem 1.6.2000 Verbot des Herstellens, des Inverkehrbringens und der Verwendung von KMF, die kein RAL-Gütezeichen aufweisen

 

Gefährdung und Toxizität:

  • krebserzeugend (cancerogen)
  • reizend (Haut, Augen, Schleimhäute)

 

mögliche Gesundheitliche Wirkungen:

  • Hautreizungen, Juckreiz, Rötung, Schwellung
  • Reizerscheinungen der Augenbindehaut
  • Reizerscheinungen der Schleimhäute im Bereich des Rachens, der Luftröhre und der Bronchien

 

Vorsorgliche Handlungsempfehlungen:

Alte Mineralwolle hat Bestandsschutz. Ein verpflichtender Rückbau wird seitens des Gesetzgebers nicht vorgeschrieben. Ein Rückbau sollte jedoch bedacht werden, wenn Fasern alter Mineralwolle sichtbar in Wohn- und Aufenthaltsräume eintreten.

Beim Arbeiten (Ausbau, Wartungsarbeiten, etc.) mit alten KMF-Produkten sollten die technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 521 beachtet werden.

Da bei einem nicht fachgerechten Ausbau erhebliche Fasermengen freigesetzt werden, sollten die Arbeiten durch eine Fachfirma ausgeführt werden.

KMF | in leichter Trennwand, Foto: © Ingenieurbüro Pia Haun - Trier KMF | in leichter Trennwand

Foto: © Ingenieurbüro Pia Haun - Trier

KMF als Wärmedämmung auf Decke, Foto: © Ingenieurbüro Pia Haun - Trier KMF als Wärmedämmung auf Decke

Foto: © Ingenieurbüro Pia Haun - Trier

KMF | unsachgemäß ausgebaut, Foto: © Ingenieurbüro Pia Haun - Trier KMF | unsachgemäß ausgebaut

Foto: © Ingenieurbüro Pia Haun - Trier

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