Der Bausachverständige 1/2016 | Pia Haun: Schimmelpilzschäden an Eichenholzfenstern | Seite 6
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Fachbeiträge

Schimmelpilzschäden an Eichenholzfenstern

Pia Haun

 

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7 | Fazit

 

Die Schäden hätten vermieden werden können, wenn:

  • eine fachkundige Bauleitung die Maßnahme begleitet hätte
  • das Raumklima stichprobenartig überprüft worden wäre (Monitoring), damit bei kritischen Bedingungen Maßnahmen zur Schadensabwehr eingeleitet werden
  • das Gebäude ordnungsgemäß geheizt und gelüftet worden wäre
  • ggfl. eine technische Trocknung durchgeführt worden wäre
  • die Fassade mit Wetterschutz oder einem Verputz versehen worden wäre
  • das Gebäude zeitweise nicht mit Gas beheizt worden wäre.


Laut Aussage des Fensterbauers würde die Beseitigung der Verfärbungen durch Entfernung der Beschichtung und des Aufbringens einer neuen Beschichtung einen Schaden von ca. 6 000,– Euro darstellen. Obwohl bereits von beiden Parteien im Vorfeld Rechtsanwälte eingeschaltet worden waren, konnte nach bisherigen Informationen ein Rechtsstreit vermieden werden. Die Auftragssumme wurde überwiesen. Die durch den Transport entstandenen Verfärbungen an den Treppenhaus-Fenstern werden durch den Fensterfachbetrieb entfernt. Zudem ist dieser seitens des Bauherrn beauftragt worden, die übrigen, durch Baufeuchte entstandenen Verfärbungen am Holz zu beseitigen.

 

8 | Literatur (Quellen)

 

Berufsgenossenschaftliche Information BGI 858 (2006) DGUV Information 201-028: Gesundheitsgefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Gebäudesanierung Hrsg.: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) Berlin

 

Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (2010/2012): Richtlinie zum sachgerechten Umgang mit Schimmelpilzschäden in Gebäuden

 

Hankammer, Lorenz: Schimmelpilze und Bakterien in Gebäuden, geb., 360 S., 2. Auflage 2007, Rudolf Müller Verlag, Köln

 

Tobias Huckfeldt, Hans-Joachim Wenk: Holzfenster – Konstruktion, Schäden, Sanierung, Wartung, 2009, Rudolf Müller-Verlag

 

Tobias Huckfeldt, Olaf Schmidt: Hausfäule- und Bauholzpilze – Diagnose und Sanierung, 2. Auflage, 610 S., 2015, Rudolf Müller-Verlag

 

Handlungsempfehlung für die Sanierung von mit Schimmelpilzen befallenen Innenräumen. 2. ueberarb. Aufl, 46 S., Leitfaden, Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg, Stuttgart, Selbstverlag, 2006

 

Lorenz/Hankammer: Sanierung von Feuchteund Schimmelpilzschäden, 2. Auflage 2007, Rudolf Müller-Verlag

 

Umweltbundesamt UBA (2005): Leitfaden zur Ursachensuche und Sanierung bei Schimmelpilzwachstum in Innenräumen (Schimmelpilzsanierungs- Leitfaden)

 

Umweltbundesamt UBA (2002): Leitfaden zur Vorbeugung, Untersuchung, Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzwachstum in Innenräumen

 

Verein Deutscher Ingenieure VDI 4300 (2008), Blatt 10, Messen von Innenraumluftverunreinigungen – Messstrategien zum Nachweis von Schimmelpilzen im Innenraum, Berlin, Beuth-Verlag

 

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (2013) (Biostoffverordnung – BioStoffV), Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH – www.juris.de

 

Presseinformation Nr. 26/2009 des Umweltbundesamtes vom 19.05.2009: Schimmelbefall in der Wohnung – Umweltbundesamt empfiehlt: fachgerecht sanieren ohne Desinfektionsmittel!

Die Autorin

Dipl.-Ing. (FH)
Pia Haun

Beratende Ingenieurin, von der IHK Trier öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Holzschutz

Hellmuth-Lemm-Str. 38
54317 Gusterath
Tel.
(06588) 86490-09
info@ibhaun-trier.de

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