Der Ortstermin:
Bei Schimmelpilzschäden empfiehlt sich, eine Ortsbegehung durch einen Sachverständigen durchzuführen zu lassen. Ziel der Begutachtung ist es, die Schadensursache sowie den Schadensumfang festzustellen und anschließend den Schaden zu bewerten.
Jeder Schadensfall ist ein Unikat. Er muss individuell und mit Sachverstand begutachtet werden.
Zunächst schildern Sie mir, welche Probleme vorliegen (feuchte Stellen, Schadenshistorie, muffiger Geruch, Beschwerden, etc.) und zeigen mir eventuell sichtbare Schadensbereiche. Anschließend
legen wir gemeinsam die Aufgabenstellung fest: z.B. Ermittlung der Schadensursachen oder des -umfangs, Erstellung eines Sanierungskonzeptes, Berechnung der Kosten einer Sanierung.
Im Anschluss wird eine Bestandsaufnahme mittels Fragenkatalog durchgeführt: Bauhistorie, Baubeschreibung, Raumausstattung, Nutzerverhalten, Schadenseintritt, bereits durchgeführte Maßnahmen, etc. Diese Angaben liefern wichtige Informationen zum komplexen Thema "Schimmel".
Um festzustellen, ob Voraussetzungen für Schimmelpilzwachstum gegeben sind, werden vor Ort üblicher Weise Messungen durchzuführen.
Aus diesen Informationen ergibt sich der weitere Ablauf der Untersuchungen: Unter Umständen müssen Bauteile geöffnet werden, um Schadensursachen oder -umfang klären zu können. Je nach Schadensfall
werden Proben genommen. Auch bei diesem Schritt der Ortsbegehung erläutere ich Ihnen, ob eine Probennahme oder welche Art der Probennahme sinnvoll ist.
Das Gutachten:
Der Inhalt des Gutachtens hängt von der jeweiligen Beauftragung bzw. Fragestellung ab.
Im Gutachten halte ich beispelsweise folgende Sachverhalte fest:
Bei der Erstellung meiner Gutachten lege ich besonderen Wert darauf, dass sie auch für Nicht-Fachleute verständlich und aussagekräftig, neutral und unabhängig sind.
Rufen Sie uns gerne an unter (0651) 4 23 19 oder senden Sie uns eine E-Mail.