7 | Fazit
Die Schäden hätten vermieden werden können, wenn:
Laut Aussage des Fensterbauers würde die Beseitigung der Verfärbungen durch Entfernung der Beschichtung und des Aufbringens einer neuen Beschichtung einen Schaden von ca. 6 000,– Euro darstellen.
Obwohl bereits von beiden Parteien im Vorfeld Rechtsanwälte eingeschaltet worden waren, konnte nach bisherigen Informationen ein Rechtsstreit vermieden werden. Die Auftragssumme wurde überwiesen. Die
durch den Transport entstandenen Verfärbungen an den Treppenhaus-Fenstern werden durch den Fensterfachbetrieb entfernt. Zudem ist dieser seitens des Bauherrn beauftragt worden, die übrigen, durch
Baufeuchte entstandenen Verfärbungen am Holz zu beseitigen.
8 | Literatur (Quellen)
Berufsgenossenschaftliche Information BGI 858 (2006) DGUV Information 201-028: Gesundheitsgefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Gebäudesanierung Hrsg.: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) Berlin
Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (2010/2012): Richtlinie zum sachgerechten Umgang mit Schimmelpilzschäden in Gebäuden
Hankammer, Lorenz: Schimmelpilze und Bakterien in Gebäuden, geb., 360 S., 2. Auflage 2007, Rudolf Müller Verlag, Köln
Tobias Huckfeldt, Hans-Joachim Wenk: Holzfenster – Konstruktion, Schäden, Sanierung, Wartung, 2009, Rudolf Müller-Verlag
Tobias Huckfeldt, Olaf Schmidt: Hausfäule- und Bauholzpilze – Diagnose und Sanierung, 2. Auflage, 610 S., 2015, Rudolf Müller-Verlag
Handlungsempfehlung für die Sanierung von mit Schimmelpilzen befallenen Innenräumen. 2. ueberarb. Aufl, 46 S., Leitfaden, Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg, Stuttgart, Selbstverlag, 2006
Lorenz/Hankammer: Sanierung von Feuchteund Schimmelpilzschäden, 2. Auflage 2007, Rudolf Müller-Verlag
Umweltbundesamt UBA (2005): Leitfaden zur Ursachensuche und Sanierung bei Schimmelpilzwachstum in Innenräumen (Schimmelpilzsanierungs- Leitfaden)
Umweltbundesamt UBA (2002): Leitfaden zur Vorbeugung, Untersuchung, Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzwachstum in Innenräumen
Verein Deutscher Ingenieure VDI 4300 (2008), Blatt 10, Messen von Innenraumluftverunreinigungen – Messstrategien zum Nachweis von Schimmelpilzen im Innenraum, Berlin, Beuth-Verlag
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (2013) (Biostoffverordnung – BioStoffV), Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH – www.juris.de
Presseinformation Nr. 26/2009 des Umweltbundesamtes vom 19.05.2009: Schimmelbefall in der Wohnung – Umweltbundesamt empfiehlt: fachgerecht sanieren ohne Desinfektionsmittel!
Die Autorin
Dipl.-Ing. (FH)
Pia Haun
Beratende Ingenieurin, von der IHK Trier öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Holzschutz
Hellmuth-Lemm-Str. 38
54317 Gusterath
Tel. (06588) 86490-09
info@ibhaun-trier.de
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