Allgemeines zu Sachverständigen

Allgemeines

Die Bezeichnungen "Sachverständiger" oder "Gutachter" sind gesetzlich nicht geschützt. Somit kann sich jeder Sachverständiger oder Gutachter nennen, ohne eine Sachkunde nachgewiesen zu haben. Die öffenliche Bestellung und Vereidigung eines Sachverständigen eines Sachgebietes bescheinigt, dass dieser auf einem Fachgebiet besonders qualifiziert ist.

Gute Sachverständige beraten und beantworten die an sie gestellten Fragen kompetent, unparteiisch, gewissenhaft und verständlich. Rechtsfragen dürfen Sachverständige allerdings nicht beantworten.

Verzichten Sie als Auftraggeber auf die Erstellung von Gefälligkeitsgutachten, da diese nicht zielführend sind: nur wenn eine Sachlage korrekt beurteilt oder bewertet wurde und geeignete Maßnahmen vorgeschlagen wurden, stellt sich ein Erfolg ein.

Wenn Sie qualifizierte Sachverständige suchen, wenden Sie sich am besten an

  • Industrie- und Handelskammern
  • Ingenieur- oder Architektenkammern
  • Handwerkskammern
  • staatliche Stellen für das jeweilige Zuständigkeitsgebiet (z.B. Gesundheitsamt, Struktur- und Genehmigungsdirektion, etc.).

 

 

Welche Arten von Sachverständigen gibt es?

  • öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (ö.b.u.v.)
    • geschützte Bezeichnung
    • durch eine öffentlich-rechtliche Institution für das jeweilige Sachgebiet bestellt und vereidigt
    • besondere Sachkunde auf dem Bestelltungsgebiet
    • Nachweis der Integrität, Vertrauenswürdigkeit und Neutralität
    • Einhaltung des Pflichtenkatalogs, beispielsweise die
      • Pflicht zur unabhängigen, weisungsfreien, gewissenhaften und unparteiischen Aufgabenerfüllung, 
      • Pflicht zur persönlichen Aufgabenerledigung
      • Pflicht zur Gutachtenerstattung
      • Schweigepflicht
      • Fortbildungspflicht
      • Aufzeichnung-, Aufbewahrungs-. Auskunfts- und Anzeigepflicht.

Die Beauftragung eines ö.b.u.v. Sachverständigen bietet eine Gewähr für geprüfte Sachkunde und Vertrauenswürdigkeit. Gutachten von ö.b.u.v. Sachverständigen genießen eine hohe Glaubwürdigkeit.

 

  • amtlich anerkannte Sachverständige
    • geschützte Bezeichnung
    • sind in bestimmten Bereichen hoheitlich tätig
    • meist Angestellte von staatlich beliehenen Organisationen.

 

  • zertifizierte Sachverständige
    • weisen regelmäßig ihre persönliche Eignung und ihre fachliche Qualifikation gegenüber einer akkreditierten Zertifizierungsstelle nach
    • Gültigkeitszeitraum des Zertifikats ist auf fünf Jahre begrenzt. Danach die Qualifikation erneut durch eine Prüfung nachweisen werden.

 

  • Sachverständige von Verbänden
    • sind rechtlich den selbsternannten Sachverständigen gleichzusetzen.

 

  • selbst ernannte/ freie Sachverständige
    • keine geschützte Bezeichnung
    • haben keine hoheitliche Anerkennung
    • haben weder eine behördliche Zulassung, noch eine staatliche Bestellung
    • unterliegen keinem gesetzlichen geregelten Pflichtenkatalog

 

Wann werden Sachverständige benötigt?

Sachverständige werden meist dann eingeschaltet, wenn

  • fachliche Informationen oder eine Beratung benötigt werden.
  • Sachverhalte geklärt werden sollen.
  • es um Schadensfeststellungen oder Beurteilung von Schäden geht.
  • Überprüfungen und Inspektionen durchführen werden sollen.
  • Schäden analysieren und bewertet werden sollen.
  • ein fachlicher Streit außergerichtlich geklärt werden soll.
  • der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes zu Beweiszwecken erfasst werden soll.

 

Sie haben Fragen zu meinen Leistungen?

Rufen Sie uns gerne an unter (0651) 4 23 19 oder senden Sie uns eine E-Mail.

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