Ein Baumangel liegt vor, wenn die mit Bauvertrag, Kaufvertrag oder Mietvertrag vereinbarte Beschaffenheit eines Gebäudes, einer baulichen Anlage oder eines Bauteils nicht oder nicht vollständig besteht.
Baumängel liegen auch dann vor, wenn
Ein Bauschaden ist die Folge eines Baumangels, einer nicht vorgesehenen Einwirkung auf das Bauteil oder des langzeitigen Gebrauchs (= Verschleiß aus Abnutzung, Alterung und Witterung).
Mängel und Schäden an Gebäuden und baulichen Anlagen können optische oder auch funktionelle Beeinträchtigungen darstellen sowie Einbußen an Sicherheit und Stabilität
bewirken.
Schäden können entstehen werden, wenn
Schäden an Gebäuden gibt es, seit Menschen Häuser bauen. Diese reichen von Bagatell- bis hin zu Totalschäden.
Schäden an Gebäuden lassen sich auf ein Minimum redzieren, wenn
Sobald ein Bauschaden erkannt wird, sollten umgehend Gegenmaßnahmen eingeleitet werden, um einer Verschlechterung des Zustands, verbunden mit einer Erhöung von Sanierungskosten, entgegenzuwirken.
Viele Schäden sind zu Beginn optisch unauffällig. Schwere Folgeschäden können bei langer Einwirkungszeit folgen.
Ein Bauschaden führt in der Regel zu einer Wertminderung einer Immobilie und ist entsprechend angemessen zu berücksichtigen.
Nach meinem Studium zur Bauingenieurin habe ich meine fachliche Ausbildung stets erweitert und entsprechende Praxis gesammelt.
2007 habe ich die Sachkunde Holzschutz gemäß DIN 68800 erworben.
Im November 2012 wurde ich von der Industrie- und Handelskammer Trier öffentlich bestellt und vereidigt für das Sachgebiet "Holzschutz".
Seit 2007 bin ich Sachverständige für Schimmelpilzschäden.
Die ständige Weiterentwicklung meiner Kenntnisse sind Grundlage für meine qualitativ hochwertige und fachübergreifende Sachverständigentätigkeit im gesamten Bauwesen.
einschließlich Schadenskatastern und Sanierungskonzepten
Rufen Sie uns gerne an unter (06588) 86490-09 oder senden Sie uns eine E-Mail.