Ortstermin und Gutachten

Der Ortstermin:

Bei Schimmelpilzschäden empfiehlt sich, eine Ortsbegehung durch einen Sachverständigen durchzuführen zu lassen. Ziel der Begutachtung ist es, die Schadensursache sowie den Schadensumfang festzustellen und anschließend den Schaden zu bewerten.

Jeder Schadensfall ist ein Unikat. Er muss individuell und mit Sachverstand begutachtet werden.
Zunächst schildern Sie mir, welche Probleme vorliegen (feuchte Stellen, Schadenshistorie, muffiger Geruch, Beschwerden, etc.) und  zeigen mir eventuell sichtbare Schadensbereiche. Anschließend legen wir gemeinsam die Aufgabenstellung fest: z.B. Ermittlung der Schadensursachen oder des -umfangs, Erstellung eines Sanierungskonzeptes, Berechnung der Kosten einer Sanierung.

Im Anschluss wird eine Bestandsaufnahme mittels Fragenkatalog durchgeführt: Bauhistorie, Baubeschreibung, Raumausstattung, Nutzerverhalten, Schadenseintritt, bereits durchgeführte Maßnahmen, etc. Diese Angaben liefern wichtige Informationen zum komplexen Thema "Schimmel".

Um festzustellen, ob Voraussetzungen für Schimmelpilzwachstum gegeben sind, werden vor Ort üblicher Weise Messungen durchzuführen.
Aus diesen Informationen ergibt sich der weitere Ablauf der Untersuchungen: Unter Umständen müssen Bauteile geöffnet werden, um Schadensursachen oder -umfang klären zu können. Je nach Schadensfall werden Proben genommen.
Auch bei diesem Schritt der Ortsbegehung erläutere ich Ihnen, ob eine Probennahme oder welche Art der Probennahme sinnvoll ist.

 

Das Gutachten:

Der Inhalt des Gutachtens hängt von der jeweiligen Beauftragung bzw. Fragestellung ab.

Im Gutachten halte ich beispelsweise folgende Sachverhalte fest:

  • Beschreibung, Ergebnisse von Befragungen, Bauhistorie
  • Feststellungen während des Ortstermins/ der Ortstermine
  • Beschreibung der angewendeten Messmethoden, Probennahmen
  • ausgewertete Messergebnisse mit Beurteilung
  • Ergebnisse der Probenanlayse
  • Bewertung der Schimmelpilzschäden
  • Schadensursachen
  • Schadensumfang
  • Zuordnen des Schimmelpilzschadens in eine Schadenskategorie gemäß Schimmelpilzleitfäden
  • Sanierungskonzept
  • Fotodokumentation

Bei der Erstellung meiner Gutachten lege ich besonderen Wert darauf, dass sie auch für Nicht-Fachleute verständlich und aussagekräftig, neutral und unabhängig sind.

Ermittlung der Schadensursachen  | hier: Baumängel sind Hauptursache eines Schimmelpilzschadens, Foto: © Ingenieurbüro Pia Haun - Trier Ermittlung der Schadensursachen | hier: Baumängel sind Hauptursache eines Schimmelpilzschadens

Foto: © Ingenieurbüro Pia Haun - Trier

Foto: © Ingenieurbüro Pia Haun - Trier Gutachten | häufige Fragestellung: Wer trägt die Hauptverantwortung für den Schaden: Mieter oder Vermieter?

Foto: © Ingenieurbüro Pia Haun - Trier

Durchführung von Messungen | Ermittlung der Schadensursachen und des Schadensumfangs, Foto: © Ingenieurbüro Pia Haun - Trier Durchführung von Messungen | Ermittlung der Schadensursachen und des Schadensumfangs

Foto: © Ingenieurbüro Pia Haun - Trier

Probennahme | Ermittlung des Schadensumfangs Foto: © Ingenieurbüro Pia Haun - Trier Probennahme | Ermittlung des Schadensumfangs

Foto: © Ingenieurbüro Pia Haun - Trier

Sie haben Fragen zu meinen Leistungen?

Rufen Sie uns gerne an unter (0651) 4 23 19 oder senden Sie uns eine E-Mail.

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