Arbeitsschutz

Sanierungsarbeiten werden je nach zu erwartender Sporen- und Staubfreisetzung sowie der geschätzten Arbeitsdauer den Gefährdungsklassen 0 bis 3 zugeordnet. Hieraus ergeben sich die zu ergreifenden technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen. Grundsätzlich sind die Arbeiten so zu gestalten, dass die Sporen- und Staubkonzentration so gering wie möglich sind und eine Verschleppung vermieden wird.

aus: BGI 858

 

Bei der Festlegung von Maßnahmen bzgl. des Umgebungs- und Arbeitsschutzes profitieren meine Kunden von Zusatzqualifikationen als Sicherheitsingenieurin und Koordinatorin für Arbeiten im kontaminiertem Bereich gemäß BGR 128 sowie von meiner langjährigen praktischen Erfahrung.

Schwarz-Weiß-Trennung

Ab Gefährdungsklasse 2 ist der Schwarz-Bereich vom Weißbereich zu trennen und entsprechend zu kennzeichnen. Im Schwarzbereich ist essen, trinken, rauchen und schnupfen untersagt.

technische Lüftung

Eine technische Lüftung des Schwarzbereichs ist ab Ge- fährdungsklasse 2 empfoh- len, bei Gefährdungsklasse 3 vorgeschrieben. Die Wirk- samkeit von Schutzmaß-nahmen, wie im Foto darge-stellt die Kontrolle des Unterdrucks, ist zu über- prüfen.

Staub-/Sporen-konzentration

Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass Maßnahmen ergriffen werden, die Staub- und Sporenkonzentration zu minimieren. Dies wird beispielsweise durch den Einsatz von Geräten mit Absaugung erzielt.

Persönl.  Schutz- ausrüstung

Entsprechend der Gefähr-dungsklasse ist persönliche Schutzausrüstung zu ver- wenden. Da das Tragen von Atemschutz eine körüerliche Bleastung darstellt, sind arbeits-medizinische Vorsorgeuntersuchungen vorgeschrieben, um die körperliche Eignung von Atemschutzgeräteträgern festzustellen.

Sie haben Fragen zu meinen Leistungen?

Rufen Sie uns gerne an unter (0651) 4 23 19 oder senden Sie uns eine E-Mail.

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