Asbest

Allgemeines:

Asbest ist eine Sammelbezeichnung für verschiedene in der Natur vorkommende, faserförmige Silikatminerale. Natürliche Asbestvorkommen gibt es u.a. in Kanada, Russland, Kasachstan und den USA.

Man unterscheidet zwei Asbestprodukte: schwach gebundenen Asbest und festgebundenen Asbest. Dabei ist der schwachgebundene gefährlicher, da durch die nicht ausreichende Bindung/ Fixierung der Fasern in einer Matrix diese vermehrt in die Atemluft gelangen.

Bereits 1900 war bekannt, dass durch Asbest Asbestose ausgelöst wird, 1936 wurde Asbestose als Berufskrankheit anerkannt.

 

Stoffliche Eigenschaften und Aussehen:

  • nicht brennbar
  • hitzebeständig
  • chemisch stabil
  • praktisch wasserunlöslich
  • sehr reißfest
  • hohe Flexibilität
  • hohe Festigkeit
  • verrottet nicht
  • gute Spinnfähigkeit
  • hohe thermische Isolationswirkung
  • elektrische Isolationswirkung
  • hohes Adsorptions- und Absorptionsverhalten
  • gute Bindeeigenschaften mit anderen Stoffen
  • weiße, graue, grüne oder braune Farbe
  • fest

 

Einsatzbereiche:

  • Fassadenplatten
  • Dacheindeckung (Asbestschiefer, Welleternitplatten)
  • Wand- und Fußbodenbeläge (Cushion-Vinyl-Beläge, Vinyl-Asbest-Fliesen, Flex-Platten)
  • Straßenbeläge
  • Asbestpappe
  • Zuschläge in Klebern (z.B. für Bodenbeläge oder Fliesen)
  • Zuschlag in Putz, Spachtelmasse und Estrich
  • Spritzbeläge
  • Brandschutzverkleidung
  • Asbestleichtbauplatten
  • Kitt
  • Brandschutztüren
  • Ummantelung von Rohrleitungen
  • Nachtspeicheröfen
  • Dichtungen in Heizkesseln und Abgasrohren
  • Blumenkästen
  • Rohrleitungen
  • Bremsbeläge
  • feuerfeste Vorhänge
  • Hitzeschutz in Föhn, Toaster

 

Historie:

  • 1970: Asbest wird als krebserzeugend bewertet
  • 1979: Verbot der Spritzasbestverwendung (VBG  119)
  • 1982: Verbot der Herstellung und Verwendung asbesthaltiger Bodenbeläge (GefStoffV)
  • 1984: Verbot asbesthaltiger Nachtspeicheröfen
  • 1991: Verbot der Verwendung asbesthaltiger Produkte
  • 1993: Verbot der Herstellung und des Inverkehrbringens von Asbest (Chemikalienverbotsverordnung)
  • 1995: Verbot der Verwendung asbesthaltiger Druckrohre
  • 2005: EU-weites Asbestverbot

 

Gefährdung und Toxizität:

  • krebserzeugend
  • giftig

 

Gesundheitliche Wirkungen:

  • Asbestose
  • Lungenkrebs
  • Tumors des Bauch- und Rippenfells

 

Vorsorgliche Handlungsempfehlungen:

Da bereits eine Asbestfaser krebserzeugend sein kann, ist bei entsprechendem Verdacht äußerste Vorsicht geboten.

Durch nicht sachgerechten Umgang mit asbesthaltigen Produkten können erhebliche Mengen an Fasern freigesetzt werden, die die Umgebung kontaminieren können und erhebliche Gesundheitsgefährdungen mit sich führen. Aus diesem Grund sind Arbeiten an Produkten, die Asbest enthalten können, gemäß der TRGS 519 auszuführen.

Bei der Probenahme ist besondere Vorsicht geboten. Es empfiehlt sich, Sachkundige einzuschalten, um eine Faserfreisetzung zu vermeiden. Proben werden durch anerkannte Labore entsprechend analysiert.

 

asbesthaltiger Nachtspeicherofen, Foto: © Ingenieurbüro Pia Haun - Trier asbesthaltiger Nachtspeicherofen

Foto: © Ingenieurbüro Pia Haun - Trier

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Dacheindeckung | fest gebundener Asbest, Foto: © Ingenieurbüro Pia Haun - Trier Dacheindeckung | fest gebundener Asbest
Fassadenverkleidung | fest gebundener Asbest, Foto: © Ingenieurbüro Pia Haun - Trier Fassadenverkleidung | fest gebundener Asbest

Foto: © Ingenieurbüro Pia Haun - Trier

Rohrummantelung | schwach gebundener Asbest, Foto: © Ingenieurbüro Pia Haun - Trier Rohrummantelung | schwach gebundener Asbest

Foto: © Ingenieurbüro Pia Haun - Trier

asbesthaltige Blumenkästen | fest gebundener Asbest, Foto: © Ingenieurbüro Pia Haun - Trier asbesthaltige Blumenkästen | fest gebundener Asbest

Foto: © Ingenieurbüro Pia Haun - Trier

asbesthaltige Dichtschnur, Foto: © Ingenieurbüro Pia Haun - Trier asbesthaltige Dichtschnur

Foto: © Ingenieurbüro Pia Haun - Trier

asbesthaltige Dichtschnur, Foto: © Ingenieurbüro Pia Haun - Trier asbesthaltige Dichtschnur

Foto: © Ingenieurbüro Pia Haun - Trier

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