Pia Haun
In einem Neubau sind an Fenstern Verfärbungen aufgetreten.
Der Fensterfachbetrieb und zwei zuvor durch den Bauherrn eingeschaltete Gutachter kamen zu drei vollständig unterschiedlichen Ergebnissen bezüglich der Schadensursachen. Die Gutachterin hatte mittels
Privatgutachten zu überprüfen, ob die Schäden infolge zu hoher Baufeuchte entstanden sind. Anhand von Messungen und Probennahmen konnte nachgewiesen werden, dass
1 | Ausgangslage
Während der Ausbauphase eines Neubaus in Luxemburg hatten sich insbesondere im Obergeschoss Verfärbungen an den Eichenholz-Alu-Fenstern gebildet. Zudem wiesen die feststehenden Fensterelemente im Treppenhaus horizontale Verfärbungen sowie Wasserlaufspuren auf. Der Bauherr führte diese Schäden an einigen Fenstern auf zu hohe Holzfeuchte beim Einbau bzw. mangelhafte Ware zurück. Er forderte den Ausbau aller Fenster, was einen Schaden von ca. 50 000,– Euro bedeutet hätte. Der Fensterhersteller und der Fensterfachbetrieb, die die Situation unmittelbar nach Eingang der Schadensmeldung begutachtet hatten, diagnostizierten zu hohe Baufeuchte als Ursache.
Der erste durch den Bauherrn beauftragte Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass die Schäden durch chemische Reaktionen in Zusammenhang mit Gerbsäure, die durch Baufeuchte gelöst wurde, entstanden sind.
Der zweite Gutachter des Bauherrn hatte als Schadensursache minderwertige Fenster ermittelt und zu hohe Baufeuchte ausgeschlossen. Durch die Autorin sollte im Auftrag des Fensterfachbetriebs in einem
Privatgutachten geklärt werden, worauf die Verfärbungen zurückzuführen sind und wie es zu dem Schaden kam.
Gleichzeitig stand im Fokus des Fensterbauers einen Rechtsstreit zu vermeiden. Mittlerweile hatten beide Seiten Anwälte eingeschaltet, der Streit drohte zu eskalieren. Dem Fensterfachbetrieb war
bereits untersagt worden, die Baustelle bis auf Weiteres zu betreten.
Alle Fenster waren bis Dezember 2014 eingebaut. Zeitgleich mit den Fenstern wurde die Dachunterseite in den Räumen des Dachgeschosses mit OSB-Platten verkleidet und eine Einblasdämmung
eingebracht. Im März 2015 waren erste Schäden durch den Bauherrn festgestellt und reklamiert worden. Zu diesem Zeitpunkt fehlten im Gebäude noch Putz und Estrich. Der verantwortliche Bauleiter, ein
Familienangehöriger des Bauherren, hat weder eine Ausbildung in einem Bauberuf noch ein entsprechendes Studium absolviert.
2 | Beim Fensterfachbetrieb angeforderte Unterlagen
Zur Vorbereitung des Ortstermins wurden durch die Gutachterin bei ihrem Auftraggeber, dem Fensterbauer, diverse Unterlagen angefordert: