Fachbeiträge

Schimmelpilzschäden an Eichenholzfenstern

Pia Haun

 

In einem Neubau sind an Fenstern Verfärbungen aufgetreten.
Der Fensterfachbetrieb und zwei zuvor durch den Bauherrn eingeschaltete Gutachter kamen zu drei vollständig unterschiedlichen Ergebnissen bezüglich der Schadensursachen. Die Gutachterin hatte mittels Privatgutachten zu überprüfen, ob die Schäden infolge zu hoher Baufeuchte entstanden sind. Anhand von Messungen und Probennahmen konnte nachgewiesen werden, dass

  • die Verfärbungen an den Fenstern durch mikrobiellen Befall
    entstanden sind,
  • zum Zeitpunkt des mehrere Monate später durchgeführten Ortstermins hohe Baufeuchte und Lebensbedingungen für mikrobiellen Befall vorlagen,
  • die aus OSB-Platten hergestellte Verkleidung der Dachschrägen
    ebenfalls einen Befall aufweist.

 

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1 | Ausgangslage

 

Während der Ausbauphase eines Neubaus in Luxemburg hatten sich insbesondere im Obergeschoss Verfärbungen an den Eichenholz-Alu-Fenstern gebildet. Zudem wiesen die feststehenden Fensterelemente im Treppenhaus horizontale Verfärbungen sowie Wasserlaufspuren auf. Der Bauherr führte diese Schäden an einigen Fenstern auf zu hohe Holzfeuchte beim Einbau bzw. mangelhafte Ware zurück. Er forderte den Ausbau aller Fenster, was einen Schaden von ca. 50 000,– Euro bedeutet hätte. Der Fensterhersteller und der Fensterfachbetrieb, die die Situation unmittelbar nach Eingang der Schadensmeldung begutachtet hatten, diagnostizierten zu hohe Baufeuchte als Ursache.

Abb.1 | Ansicht des nicht schlagregendichten Giebels Abb.1 | Ansicht des nicht schlagregendichten Giebels

Der erste durch den Bauherrn beauftragte Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass die Schäden durch chemische Reaktionen in Zusammenhang mit Gerbsäure, die durch Baufeuchte gelöst wurde, entstanden sind.


Der zweite Gutachter des Bauherrn hatte als Schadensursache minderwertige Fenster ermittelt und zu hohe Baufeuchte ausgeschlossen. Durch die Autorin sollte im Auftrag des Fensterfachbetriebs in einem Privatgutachten geklärt werden, worauf die Verfärbungen zurückzuführen sind und wie es zu dem Schaden kam.
Gleichzeitig stand im Fokus des Fensterbauers einen Rechtsstreit zu vermeiden. Mittlerweile hatten beide Seiten Anwälte eingeschaltet, der Streit drohte zu eskalieren. Dem Fensterfachbetrieb war bereits untersagt worden, die Baustelle bis auf Weiteres zu betreten.

 

Alle Fenster waren bis Dezember 2014 eingebaut. Zeitgleich mit den Fenstern wurde die Dachunterseite in den Räumen des Dachgeschosses mit OSB-Platten verkleidet und eine Einblasdämmung eingebracht. Im März 2015 waren erste Schäden durch den Bauherrn festgestellt und reklamiert worden. Zu diesem Zeitpunkt fehlten im Gebäude noch Putz und Estrich. Der verantwortliche Bauleiter, ein Familienangehöriger des Bauherren, hat weder eine Ausbildung in einem Bauberuf noch ein entsprechendes Studium absolviert.
 

2 | Beim Fensterfachbetrieb angeforderte Unterlagen

 

Zur Vorbereitung des Ortstermins wurden durch die Gutachterin bei ihrem Auftraggeber, dem Fensterbauer, diverse Unterlagen angefordert:

  • Schriftverkehr zwischen den Parteien sowie zwischen Fensterbauer und Fensterhersteller
  • Gutachten und Stellungnahmen
  • Technische Merkblätter der Beschichtungen
  • Technische Merkblätter der Fensterbeschläge
  • Produkthinweise des Fensterbauers
  • Abnahmeprotokolle
  • Fotos, die anlässlich von Ortsbegehungen durch den Fensterbauer sowie den Fensterhersteller erstellt worden waren.

1 | 2016 Der Bausachverständige

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