Ortstermin und Gutachten

Bei Schäden an Holzkonstruktionen oder Holzwerkstoffen empfiehlt sich, dass eine Ortsbegehung durch einen Sachverständigen stattfindet. Ziel der Begutachtung ist es, die Schadensursache sowie den Schadensumfang festzustellen und anschließend den Schaden zu bewerten.

Jeder Schadensfall ist ein Unikat. Er muss individuell und mit Sachverstand betrachtet werden.

 

Zu Beginn werden die Schadensbereiche besichtigt. Nach einem Beratungsgespräch wird ein individuelles Untersuchungskonzept entwickelt. Je nach Erfordernis werden zur Ermittlung von Materialfeuchtigkeiten, Klimadaten etc. bauphysikalische Messungen durchgeführt.

Je nach Sachlage werden Bauteilöffnungen veranlasst. Teilweise sind Probennahmen angebracht, die im Anschluss an den Ortstermin im Labor analysiert werden.

Je nach Beauftragung kann ein Begehungsprotokoll oder ein Gutachten erstellt werden, in dem die an mich als Sachverständige gestellten Fragen beantwortet werden.

 

Der Inhalt eines Gutachtens hängt von der jeweiligen Beauftragung bzw. Fragestellung ab, wie z.B.

  • Beschreibung des Ist-Zustands
  • Soll-Zustand
  • Ergebnisse von Befragungen sowie der Auswertung von Unterlagen
  • Beschreibung der angewendeten Messmethoden
  • Angaben zu Probennahmen (zum Nachweis von Holzschutzmitteln, zur Holz-, Pilz- oder Insektenbestimmung)
  • ausgewertete Messergebnisse mit Beurteilung
  • Ermittlung von Restquerschnitten
  • Ergebnisse der Probenanlayse einschließlich Beurteilung
  • Schadensursachen
  • Schadensumfang
  • Beschreibung des Soll-Zustands
  • Erstellung eines Schadenskatasters
  • Erstellung eines Sanierungskonzept
  • Fotodokumentation


Bei der Erstellung meiner Gutachten lege ich besonderen Wert darauf, dass sie auch für Nicht-Fachleute verständlich und aussagekräftig, aber auch neutral und unabhängig sind.

Ortstermin zur Ermittlung des Ist-Zustands | Balkonanlage eines Wohnhauses mit erheblichen Bauschäden, Foto: © Ingenieurbüro Pia Haun - Trier Ortstermin zur Ermittlung des Ist-Zustands | Balkonanlage eines Wohnhauses mit erheblichen Bauschäden

Foto: © Ingenieurbüro Pia Haun - Trier

Bestandsaufnahme zur Ermittlung des Schadenserregers | Treppenanlage in einem Mehrfamilienwohnhaus, Foto: © Ingenieurbüro Pia Haun - Trier Bestandsaufnahme zur Ermittlung des Schadenserregers | Treppenanlage in einem Mehrfamilienwohnhaus

Foto: © Ingenieurbüro Pia Haun - Trier

Durchführung von Messungen zur Ermittlung der Schadensursachen | Neubau mit baulichen Mängeln, Foto: © Ingenieurbüro Pia Haun - Trier Durchführung von Messungen zur Ermittlung der Schadensursachen | Neubau mit baulichen Mängeln

Foto: © Ingenieurbüro Pia Haun - Trier

Sie haben Fragen zu meinen Leistungen?

Rufen Sie uns gerne an unter (06588) 86490-09 oder senden Sie uns eine E-Mail.

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