Nachweis von Holzschutzmitteln

Probennahmen und Analysen auf Holzschutzmittel sind dann angebracht, wenn festgestellt werden soll,

  • ob Holzprodukte die zugesicherten chemischer Holzschutzmittel aufweisen
  • welche Holzschutzmittel eingesetzt worden sind
  • ob Holzschutzmittel als Schadstoffbelastung vorliegen
  • Nachweis von Holzschutzmitteln in Holz und Holzwerkstoffen
  • Bestimmung von Holzschutzmittelbelastungen
  • Identifikationsanalyse von Holzschutzmitteln
  • Nachweis der Imprägnierqualität
  • Überprüfung der Eindringtiefe und Einbringmenge

 

In Wohnbereichen eingesetzte Holzschutzmittel lassen sich grob in zwei Kategorien unterteilen:

  • Holzschutzmittel auf wässiger Basis mit
    • anorganischen Salzen auf Basis von: Arsen, Bor, Chrom, Fluor, Kupfer, Quecksilber u.v.m.
  • Holzschutzmittel auf öliger Basis mit den Wirkstoffen
    • PCP, Lindan, Chlornaphtaline, DDT, Deltamethrin, Permethrin u.v.m.
    • sowie in seltenen Fällen: Holzschutzmittel auf Steinkohleteerölbasis
      • Wirkstoff: PAK
      • teilweise mit Zusätzen aus Chlornaphatlin und PCP.

Ob Hölzer mit Holzschutzmitteln behandelt wurden oder kontaminiert sind, ist selten vor Ort zu erkennen. Zur Bestimmung der Holzschutzmittel im Holz, im Liegendstaub oder in der Raumluft müssen Proben fachgerecht genommen und in einem Fachlabor analysiert werden.

 

Insbesondere in den 1970 Jahren wurden massive Holzschutzmitteleinsätze in Innenräumen durchgeführt, obwohl dies generell vollkommen überflüssig war und ist. Dabei kamen DDT und Lindan als Fraßgift gegen Insektenschäden, und PCP als Holzschutzmittel gegen Pilzbefall zum Einsatz. Diese Holzschutzmittel bilden erhebliche Gesundheitsrisiken mit entsprechenden gesundheitlichen Wirkungen.

Aus diesem Grund sollte bei einem Verdacht auf Holzschutzmittel stets eine Probennahme und Analyse erfolgen.

 

Welche Probennahme zum Einsatz kommt, hängt von den Fragestellungen an die Sachverständige ab.

 

Die Probenahme wird in der  DIN 52161 geregelt. Werden Bohrkerne entnommen, sollten diese einen Durchmesser von mindestens 10 mm und eine Tiefe von mindestens 10 mm aufweisen. Hierzu eignen sich Zapfenfräsen oder Lochkreissägen.

Mit einem Stechbeitel entnommene Proben sollten mindestens 5 mm lang, 5 mm stark und 10 mm breit sein.

Liegendstaubproben stellen im Rahmen von Belastungsuntersuchungen eine notwendige Ergänzung zu Holzproben dar. Die Proben werden mittels Spachtel, oder entsprechenden Saugern genommen.

Bei  Luftprobenahmen kommen Aktivsammler, die mehrere Stunden laufen, zum Einsatz.

Altbau | Entnahme von Proben zwecks Analyse, Foto: © Ingenieurbüro Pia Haun - Trier Altbau | Entnahme von Proben zwecks Analyse

Foto: © Ingenieurbüro Pia Haun - Trier

Vorprobe zum qualitativen Nachweis von Halogenen in organischen Verbindungen, Foto: © Ingenieurbüro Pia Haun - Trier Vorprobe zum qualitativen Nachweis von Halogenen in organischen Verbindungen

Foto: © Ingenieurbüro Pia Haun - Trier

Nachweis von chemischen Holzschutzmitteln, Foto: © Ingenieurbüro Pia Haun - Trier Nachweis von chemischen Holzschutzmitteln

Foto: © Ingenieurbüro Pia Haun - Trier

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