Der bekämpfende Holzschutz ist in der DIN 68800 - Teil 4 geregelt. Dieser Teil der DIN ist anzuwenden bei einem Befall durch Holz zerstörende
Pilze und Insekten bei tragenden und nicht tragenden Teilen aus Holz oder Holzwerkstoffen. Die Anwendung auf andere Bereiche wie Möbel, Kunstgegenstände, Einbauten
wird empfohlen. Bei einem Befall durch den Echten Hausschwamm sind zudem Maßnahmen zur Behandlung des Mauerwerks festgeschrieben.
In entsprechenden WTA-Merkblättern der Wissenschaftlich-Technischen Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V.
sind zum einen Verfahren aufgeführt, die den anerkannte Regeln der Technik entsprechen, als auch Sonderfahren. Ein Abweichen von anerkannten Regeln der Technik, wie es häufig gerade in der
Denkmalpflege unumgänglich ist, ist mit einem höheren Risiko verbunden, dass Sanierungsziele nicht oder nur teilweise erfüllt werden.
Es gibt Regelsanierungen für die Bekämpfung:
Man unterscheidet beim bekämpfenden Holzschutz:
Grundsätzlich sollte versucht werden, auf chemische Verfahren nach Möglichkeit zu verzichten und thermische Verfahren zu präferieren.
Chemische Holzschutzmittel sind nur für die gewerbliche Verwendung zugelassen und dürfen nur von Fachleuten verarbeitet werden, die im Holzschutz erfahren sind - auch wenn man einige Mittel in jedem Baumarkt kaufen kann. Beim falschen Einsatz drohen Folgeschäden für die Gesundheit sowie die behandelten Bauteile selbst.
Ein Befall durch Holz zerstörende Insekten oder Pilze stellt einen Schaden dar, der üblicherweise zu einem merkantilen Minderwert führt und beispielsweise bei der Veräußerung einer Immobilie
anzugeben ist - auch wenn der Schaden fachgerecht und erfolgreich beseitigt wurde.
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